allgemeine Informationen

Die Moormerländer Deichacht ist ein Unterhaltungsverband nach § 7 des Nieders. Deichgesetzes (NDG) und hat die Aufgabe, die Grundstücke in seinem Verbandsgebiet vor Sturmfluten und Außenhochwasser zu schützen. Dies geschieht durch die ordnungsgemäße Unterhaltung des rechten Emsdeiches zwischen Leer und Emden-Borssum.
Der Verband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Landkreises Leer. Aufgrund des Nieders. Deichgesetzes wurde 1964 die erste Satzung der Moormerländer Deichacht erlassen.
Für die Erfüllung der o. a. Aufgaben werden gemäß der Satzung der Moormerländer Deichacht, die auf Grundlage des Wasserverbandsgesetzes (WVG) erstellt wurde, von den Grundstückseigentümern Beiträge erhoben.
Das Verbandsgebiet hat eine Größe von ca. 36.000 ha. Eine Übersichtskarte finden Sie unter Menüpunkt Satzung/Karte.
Der Verband hat eine gemeinsame Geschäftsstelle mit dem Entwässerungsverband Oldersum, die Beitragshebung erfolgt ebenfalls gemeinschaftlich mit dem Entwässerungsverband.
Die Mitarbeiter des Entwässerungsverbandes erledigen auch die anfallenden Arbeiten bei der Moormerländer Deichacht. Ebenso ist der Verbandsvorsteher der Deichacht (Oberdeichrichter) gleichzeitig auch Verbandsvorsteher (Obersielrichter) bei dem Entwässerungsverband Oldersum. Die Maschinen- und Gerätehalle der Moormerländer Deichacht wird von beiden Verbänden genutzt.
Aufgrund dieser kollektiven Zusammenarbeit sind die Geschäftskosten des Verbandes sehr gering, was sich auch im geringen Jahresbeitrag niederschlägt. Dies wird dem Verband auch bei den jährlich durchgeführten Prüfungen durch die Prüfstelle des Wasserverbandstages Niedersachsen bestätigt.
Bei den Bootshäfen in Timmel und Ihlowerfehn sind an Masten die verschiedenen Sturmflut- bzw. Hochwasserstände dargestellt. Hiermit soll dokumentiert werden welche Auswirkungen es hätte, wenn
keine Deiche das Land und die Menschen schützen würden. Zudem ist in der Bildergalerie dargestellt, welche Flächen überschwemmt wären, wenn keine Deiche vorhanden wären bzw. Deiche brechen würden.
Die Moormerländer Deichacht hat anlässlich des 125 jährigen Jubiläums des Entwässerungsverbandes Oldersum/Ostfriesland gemeinsam mit dem Verband die Fortsetzung der Chronik aus dem Jahre 1989 aufgelegt.
Als Autor konnte Herr Dipl.-Ing. Arnold Hensmann gewonnen werden, der in seiner beruflichen Laufbahn beim NLWKN viele Projekte der Verbände begleitet hat.
Die neue Chronik ist bei uns zum Preis von 20 € (bzw. inclusive der alten Chronik für 25 €) erhältlich, setzen Sie sich gerne diesbezüglich mit uns in Verbindung: Kontakt
Deich = Erddamm zum Schutz gegen Hochwasser und Sturmfluten
Deichacht (Deichverband, Deichband) = Körperschaft des Öffentl. Rechts für die Deichunterhaltung und Deicherhaltung
Deichanlieger = Anwohner am Deich
Deichbau = Herstellung, Verstärkung und Reparatur von Deichen
Deichberme = flach geneigter unterer Teil der Deichböschung
Deichbestick = behördlich festgestellte Deichabmessungen
Deichbruch = Zerstörung des Deichkörpers durch Sturmfluteinwirkung
Deichbuch = Verzeichnis aller im Deich befindlichen Anlagen
Deicherde = für den Deichbau geeigneter Kleiboden
Deichgatt = durch Tore oder Dammbalken verschließbare Deichdurchfahrt
Deichgraben (Ringgraben) = dient der Entwässerung des Deichkörpers
Deichhöhe = Höhe der Deichkrone über NN (Normalnull)
Deichkrone = obere Abrundung des Deiches
Deichordnung = alte Bezeichnung für Deichgesetz
Deichprofil (Deichquerschnitt) = Querschnitt eines Deiches
Deichpflichtig = sind alle Haus- und Grundeigentümer des geschützten Gebietes. Sie tragen die Lasten für die Deichunterhaltung
Deichrampe (Deichtrift) = Deichüberfahrt
Deichricher = Vorstandsmitglied eines Deichverbandes, soweit nicht Vorsteher oder stellv. Vorsteher
Deichschau = Überprüfung des Hauptdeiches durch die Schaukommission (Aufsichtsbehörde und Deichverband) im Frühjahr und Herbst
Deichschleuse = siehe unter "Siel"
Deichsicherheit = Die Herstellung und Erhaltung der Standsicherheit des Deiches
Deichschäfer = Eigentümer und Betreuer der Deichschafe
Deichschäferei = Betrieb des Deichschäfers
Deichverband = siehe unter "Deichacht"
Deichverteidigung = Vorkehrungen für die Verteidigung des Deiches im Gefahrenfall
Deichvorland = Landfläche zwischen Gewässer und Deichkörper
Flügeldeich = vom Hauptdeich seewärts geschwenkter Deichausläufer zum Schutze außendeichs gelegener Siel-, Schöpfwerks- und Hafenanlagen
Hauptdeich (Schaudeich, Landesschutzdeich, Seedeich, Winterdeich) = Erddamm von bis zu 9 m Höhe zum Schutze der durch Sturmfluten bedrohten besiedelten Küstengebiete. Er muss ständig unterhalten werden
Oberdeichrichter = Vorsteher der Deichacht
Pütte = Entnahmestelle für Deicherde (Kleiboden)
Schardeich = Deich ohne schützendes Vorland
Schlafdeich = ehemaliger Hauptdeich, der durch Vordeichung seine ursprüngliche Funktion verloren hat. Häufig dient er als zweite Deichverteidigungslinie
Schöpfwerk = Pumpwerk im Deich zur künstlichen Entwässerung des Binnenlandes, wenn keine ausreichende natürliche Entwässerung möglich ist
Sicherungswerke = Anlagen in Deichnähe zum Schutz des Deichkörpers in besonders gefährdeten Bereichen, z. B. Buhnen, Deckwerk, Pfahlwand
Siel = Schleuse im Deich für die natürliche Entwässerung des Binnenlandes
Sommerdeich = Deich zum Schutz von Außendeichsflächen im Vorland des Hauptdeiches gegen Sommerhochwasser
Teek (Treibsel) = abgestorbene Pflanzenteile, die insbesondere bei Sturmfluten an den Deich gespült werden und kostenaufwändig entsorgt werden müssen