Beiträge - Moormerländer Deichacht

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Beiträge

 

Auf Grundlage des Wasserverbandsgesetzes (§28), des Niedersächsisches Deichgesetzes (§9) sowie der Verbandssatzung (§31) hebt die Deichacht Beiträge von ihren Mitgliedern.

Die Beitragslast richtet sich nach der Fläche, mit der Sie am Verband beteiligt sind. Bis zu einer Größe von 9.999 m² wird ein Mindestbeitrag gehoben. Der Beitragssatz (Mindestbeitrag und Hektar-Beitrag) beträgt seit 2018 5,00 €. Insgesamt sind rund 32.100 Mitglieder beitragspflichtig (Stand April 2024).

Die Hebung der Beiträge erfolgt zusammen mit dem Entwässerungsverband Oldersum, zudem sind beide Verbandsgebiete zum Großteil identisch sind, dies macht einen verhältnismäßig geringen Beitragssatz erst möglich.

Das Beitragskataster wird durch Abgleich mit dem amtlichen Liegenschaftskataster und Liegenschaftsbuch auf den aktuellen Stand gehalten. Für die Beitragshebung ist der Stand des Beitragskatasters am 1. Januar eines jeden Jahres maßgebend. Änderungen nach dem 1. Januar sind nur möglich, wenn diese schriftlich mit amtlichen Nachweisen bei uns eingereicht werden. Ansonsten hat für das laufende Jahr eine Verrechnung zwischen Käufer und Verkäufer zu erfolgen.

Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Eine zeitliche Aufteilung des Jahresbeitrages durch die Moormerländer Deichacht ist nicht vorgesehen.


Haben Sie uns schon eine Einzugsermächtigung erteilt?

Manchmal gerät es leider in Vergessenheit, den Beitrag pünktlich zu zahlen und es kommt zu einer Zahlungserinnerung oder gar einer Mahnung. Die damit verbundenen Kosten können Sie sich ersparen wenn Sie uns unter Angabe Ihrer Mitglieds-Nr. eine Einzugsermächtigung erteilen.

Das entsprechende Formular finden Sie auf der Rückseite Ihres Beitragsbescheides.

Sie können es auch hier als PDF-Datei herunterladen: Sepa-Lastschriftmandat

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