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Update: 28.03.2011

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Moormerländer Deichacht

Oldersum / Ostfriesland


Allgemeine Informationen

Die Moormerländer Deichacht ist ein Unterhaltungsverband nach § 7 des Nieders. Deichgesetzes (NDG) und hat die Aufgabe, die Grundstücke in seinem Verbandsgebiet vor Sturmfluten und Außenhochwasser zu schützen. Dies geschieht durch die ordnungsgemäße Unterhaltung des rechten Emsdeiches zwischen Leer und Emden-Borssum.

Das Verbandsgebiet hat eine Größe von ca. 36.000 ha. Welche Flächen zum Verbandsgebiet gehören, entnehmen Sie bitte der
Übersichtskarte.

In der Bildergalerie ist dargestellt, welche Flächen überschwemmt wären, wenn keine Deiche vorhanden bzw. Deiche gebrochen oder überflutet würden.

In Timmel und in Ihlowerfehn jeweils beim Bootshafen haben wir an einem Mast die verschiedenen Sturmflut- bzw. Hochwasserstände dargestellt. Hiermit soll dokumentiert werden welche Auswirkungen es hätte, wenn
keine Deiche das Land und die Menschen schützen würden.

Der Verband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Landkreises Leer. Aufgrund des Nieders. Deichgesetzes wurde 1964 die erste Satzung der Moormerländer Deichacht erlassen.

Für die Erfüllung der o. a. Aufgaben werden gemäß der Satzung der Moormerländer Deichacht, die auf Grundlage des Wasserverbandsgesetzes (WVG) erstellt wurde, von den Grundstückseigentümern Beiträge erhoben.

Der Verband hat eine gemeinsame Geschäftsstelle mit dem
Entwässerungsverband Oldersum.

Die Beitragshebung erfolgt ebenfalls gemeinschaftlich mit dem Entwässerungsverband.

Die Mitarbeiter des Entwässerungsverbandes erledigen auch die anfallenden Arbeiten bei der Moormerländer Deichacht. Ebenso ist der Verbandsvorsteher der Deichacht (Oberdeichrichter) gleichzeitig auch Verbandsvorsteher (Obersielrichter) bei dem Entwässerungsverband Oldersum.

Die Maschinen- und Gerätehalle der Moormerländer Deichacht wird von beiden Verbänden genutzt.

Aufgrund dieser kollektiven Zusammenarbeit sind die Geschäftskosten des Verbandes sehr gering, was sich auch im geringen Jahresbeitrag niederschlägt.

Dies wird dem Verband auch bei den jährlich durchgeführten Prüfungen durch die Prüfstelle des Wasserverbandstages Niedersachsen bestätigt.

Die Rechtsaufsicht liegt beim Landkreis Leer.
 


Die Deichacht hat über ihre Entstehung und Entwicklung ein 300 Seiten umfassendes Buch
herausgegeben, das zum Preis von 15 € bei der Deichacht erworben werden kann.

Bestellung unter
info@moormerlaender-deichacht.de
 

Kleines Deich-ABC

Deich

Erddamm zum Schutz gegen Hochwasser und Sturmfluten

Deichacht
(Deichverband, Deichband)

Körperschaft des Öffentl. Rechts für die Deichunterhaltung und –erhaltung

Deichanlieger

Anwohner am Deich

Deichbau

Herstellung, Verstärkung und Reparatur von Deichen

Deichberme

flach geneigter unterer Teil der Deichböschung

Deichbestick

behördlich festgestellte Deichabmessungen

Deichbruch

Zerstörung des Deichkörpers durch Sturmfluteinwirkung

Deichbuch

Verzeichnis aller im Deich befindlichen Anlagen

Deicherde

für den Deichbau geeigneter Kleiboden

Deichgatt

durch Tore oder Dammbalken verschließbare Deichdurchfahrt

Deichgraben (Ringgraben)

dient der Entwässerung des Deichkörpers

Deichhöhe

Höhe der Deichkrone über NN (Normalnull)

Deichkrone

obere Abrundung des Deiches

Deichordnung

alte Bezeichnung für Deichgesetz

Deichprofil (Deichquerschnitt)

Querschnitt eines Deiches

Deichpflichtig

sind alle Haus- und Grundeigentümer des geschützten Gebietes. Sie tragen die Lasten für die Deichunterhaltung

Deichrampe (Deichtrift)

Deichüberfahrt

Deichricher

Vorstandsmitglied eines Deichverbandes, soweit nicht Vorsteher oder stellv. Vorsteher

Deichschau

Überprüfung des Hauptdeiches durch die Schaukommission (Aufsichtsbehörde und Deichverband) im Frühjahr und Herbst

Deichschleuse

siehe unter "Siel"

Deichsicherheit

Die Herstellung und Erhaltung der Standsicherheit des Deiches

Deichschäfer

Eigentümer und Betreuer der Deichschafe

Deichschäferei

Betrieb des Deichschäfers

Deichverband

siehe unter "Deichacht"

Deichverteidigung

Vorkehrungen für die Verteidigung des Deiches im Gefahrenfall

Deichvorland

Landfläche zwischen Gewässer und Deichkörper

Flügeldeich

vom Hauptdeich seewärts geschwenkter Deichausläufer zum Schutze außendeichs gelegener Siel-, Schöpfwerks- und Hafenanlagen

Hauptdeich
(Schaudeich, Landes- schutzdeich, Seedeich, Winterdeich)

Erddamm von bis zu 9 m Höhe zum Schutze der durch Sturmfluten bedrohten besiedelten Küstengebiete. Er muss ständig unterhalten werden

Oberdeichrichter

Vorsteher der Deichacht

Pütte

Entnahmestelle für Deicherde (Kleiboden)

Schardeich

Deich ohne schützendes Vorland

Schlafdeich

ehemaliger Hauptdeich, der durch Vordeichung seine ursprüngliche Funktion verloren hat. Häufig dient er als zweite Deichverteidigungslinie

Schöpfwerk

Pumpwerk im Deich zur künstlichen Entwässerung des Binnenlandes, wenn keine ausreichende natürliche Entwässerung möglich ist

Sicherungswerke

Anlagen in Deichnähe zum Schutz des Deichkörpers in besonders gefährdeten Bereichen, z. B. Buhnen, Deckwerk, Pfahlwand

Siel

Schleuse im Deich für die natürliche Entwässerung des Binnenlandes

Sommerdeich

Deich zum Schutz von Außendeichsflächen im Vorland des Hauptdeiches gegen Sommerhochwasser

Teek (Treibsel)

abgestorbene Pflanzenteile, die insbesondere bei Sturmfluten an den Deich gespült werden und kostenaufwändig entsorgt werden müssen