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Allgemeine Informationen
Die Moormerländer Deichacht ist ein Unterhaltungsverband nach § 7 des Nieders. Deichgesetzes (NDG) und hat die Aufgabe, die Grundstücke in seinem Verbandsgebiet vor Sturmfluten und Außenhochwasser zu schützen. Dies geschieht durch die ordnungsgemäße Unterhaltung des rechten Emsdeiches zwischen Leer und Emden-Borssum.
Das Verbandsgebiet hat eine Größe von ca. 36.000 ha. Welche Flächen zum Verbandsgebiet gehören, entnehmen Sie bitte der Übersichtskarte.
In der Bildergalerie ist dargestellt, welche Flächen überschwemmt wären, wenn keine Deiche vorhanden bzw. Deiche gebrochen oder überflutet würden.
In Timmel und in Ihlowerfehn jeweils beim Bootshafen haben wir an einem Mast die verschiedenen Sturmflut- bzw. Hochwasserstände dargestellt. Hiermit soll dokumentiert werden welche Auswirkungen es hätte, wenn keine Deiche das Land und die Menschen schützen würden.
Der Verband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Landkreises Leer. Aufgrund des Nieders. Deichgesetzes wurde 1964 die erste Satzung der Moormerländer Deichacht erlassen.
Für die Erfüllung der o. a. Aufgaben werden gemäß der Satzung der Moormerländer Deichacht, die auf Grundlage des Wasserverbandsgesetzes (WVG) erstellt wurde, von den Grundstückseigentümern Beiträge erhoben.
Der Verband hat eine gemeinsame Geschäftsstelle mit dem Entwässerungsverband Oldersum.
Die Beitragshebung erfolgt ebenfalls gemeinschaftlich mit dem Entwässerungsverband.
Die Mitarbeiter des Entwässerungsverbandes erledigen auch die anfallenden Arbeiten bei der Moormerländer Deichacht. Ebenso ist der Verbandsvorsteher der Deichacht (Oberdeichrichter) gleichzeitig auch Verbandsvorsteher (Obersielrichter) bei dem Entwässerungsverband Oldersum.
Die Maschinen- und Gerätehalle der Moormerländer Deichacht wird von beiden Verbänden genutzt.
Aufgrund dieser kollektiven Zusammenarbeit sind die Geschäftskosten des Verbandes sehr gering, was sich auch im geringen Jahresbeitrag niederschlägt.
Dies wird dem Verband auch bei den jährlich durchgeführten Prüfungen durch die Prüfstelle des Wasserverbandstages Niedersachsen bestätigt.
Die Rechtsaufsicht liegt beim Landkreis Leer.
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Die Deichacht hat über ihre Entstehung und Entwicklung ein 300 Seiten umfassendes Buch herausgegeben, das zum Preis von 15 € bei der Deichacht erworben werden kann.
Bestellung unter info@moormerlaender-deichacht.de
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Kleines Deich-ABC
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Deich
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Erddamm zum Schutz gegen Hochwasser und Sturmfluten
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Deichacht (Deichverband, Deichband)
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Körperschaft des Öffentl. Rechts für die Deichunterhaltung und –erhaltung
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Deichanlieger
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Anwohner am Deich
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Deichbau
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Herstellung, Verstärkung und Reparatur von Deichen
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Deichberme
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flach geneigter unterer Teil der Deichböschung
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Deichbestick
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behördlich festgestellte Deichabmessungen
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Deichbruch
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Zerstörung des Deichkörpers durch Sturmfluteinwirkung
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Deichbuch
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Verzeichnis aller im Deich befindlichen Anlagen
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Deicherde
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für den Deichbau geeigneter Kleiboden
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Deichgatt
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durch Tore oder Dammbalken verschließbare Deichdurchfahrt
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Deichgraben (Ringgraben)
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dient der Entwässerung des Deichkörpers
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Deichhöhe
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Höhe der Deichkrone über NN (Normalnull)
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Deichkrone
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obere Abrundung des Deiches
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Deichordnung
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alte Bezeichnung für Deichgesetz
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Deichprofil (Deichquerschnitt)
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Querschnitt eines Deiches
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Deichpflichtig
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sind alle Haus- und Grundeigentümer des geschützten Gebietes. Sie tragen die Lasten für die Deichunterhaltung
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Deichrampe (Deichtrift)
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Deichüberfahrt
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Deichricher
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Vorstandsmitglied eines Deichverbandes, soweit nicht Vorsteher oder stellv. Vorsteher
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Deichschau
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Überprüfung des Hauptdeiches durch die Schaukommission (Aufsichtsbehörde und Deichverband) im Frühjahr und Herbst
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Deichschleuse
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siehe unter "Siel"
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Deichsicherheit
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Die Herstellung und Erhaltung der Standsicherheit des Deiches
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Deichschäfer
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Eigentümer und Betreuer der Deichschafe
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Deichschäferei
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Betrieb des Deichschäfers
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Deichverband
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siehe unter "Deichacht"
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Deichverteidigung
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Vorkehrungen für die Verteidigung des Deiches im Gefahrenfall
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Deichvorland
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Landfläche zwischen Gewässer und Deichkörper
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Flügeldeich
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vom Hauptdeich seewärts geschwenkter Deichausläufer zum Schutze außendeichs gelegener Siel-, Schöpfwerks- und Hafenanlagen
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Hauptdeich (Schaudeich, Landes- schutzdeich, Seedeich, Winterdeich)
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Erddamm von bis zu 9 m Höhe zum Schutze der durch Sturmfluten bedrohten besiedelten Küstengebiete. Er muss ständig unterhalten werden
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Oberdeichrichter
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Vorsteher der Deichacht
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Pütte
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Entnahmestelle für Deicherde (Kleiboden)
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Schardeich
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Deich ohne schützendes Vorland
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Schlafdeich
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ehemaliger Hauptdeich, der durch Vordeichung seine ursprüngliche Funktion verloren hat. Häufig dient er als zweite Deichverteidigungslinie
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Schöpfwerk
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Pumpwerk im Deich zur künstlichen Entwässerung des Binnenlandes, wenn keine ausreichende natürliche Entwässerung möglich ist
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Sicherungswerke
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Anlagen in Deichnähe zum Schutz des Deichkörpers in besonders gefährdeten Bereichen, z. B. Buhnen, Deckwerk, Pfahlwand
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Siel
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Schleuse im Deich für die natürliche Entwässerung des Binnenlandes
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Sommerdeich
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Deich zum Schutz von Außendeichsflächen im Vorland des Hauptdeiches gegen Sommerhochwasser
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Teek (Treibsel)
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abgestorbene Pflanzenteile, die insbesondere bei Sturmfluten an den Deich gespült werden und kostenaufwändig entsorgt werden müssen
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